Seit dem 25.05.2018 gilt europaweit die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der BSKV ist mit einem Rundschreiben seiner Informationspflicht gem. Artikel 13 und 14 DSGVO gegenüber seinen Mitgliedern nachgekommen.

Nachstehend zusammengefasst die wichtigsten Dokumente zum Datenschutz

Information der Mitglieder  >>  mehr

 

Rundschreiben Datenschutz >> mehr

 

Datenschutzerklärung für Neumitglieder

Grundsätzlich sind nur für die Personen, deren Daten neu erhoben werden, darüber zu informieren, wie mit ihren Daten umgegangen wird. Deshalb besteht keine Informationspflicht gegenüber Vereinsmitgliedern, die bereits vor dem 25.05.2018 (Geltungsbeginn der DSGVO) eingetreten sind. Ab sofort sind also bei der Beantragung einer neuen Mitgliedschaft bei der Online-Beantragung neben dem Passbild auch die Datenschutz-Erklärung für Neumitglieder hochzuladen. Das entsprechende Formular ist vorher vom neuen Mitglied, bzw. bei Kindern und Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Das entsprechende Formular finden sie als Download hier.

 

Weiterhin hat auch das Bayerische Staatsministerium als Hilfe für die Vereine eine neue Internetplattform geschaffen, wo praxisnah und leicht verständlich die wichtigsten Antworten rund um die DSGVO gegeben werden. Internetseite Staatsregierung